F & A

 
Wie vie­le An­tei­le muss ich zeich­nen um Mit­glied zu wer­den?

Drei An­tei­le zu je 500 €. Dies sind die Pflicht­an­tei­le.

 
Muss ich Ei­gen­ka­pi­tal ein­brin­gen?

Ja, pro qm Miet­flä­che muss ein noch ex­akt zu be­rech­nen­der Be­trag Ei­gen­ka­pi­tal (je nach Ein­kom­mens­grup­pe et­wa 100 bis 400 €) ein­ge­bracht wer­den, und zwar in Form von wei­te­ren An­tei­len, den so­ge­nann­ten Woh­nungs­an­tei­len.

 
Was ist, wenn ich das er­for­der­li­che Ei­gen­ka­pi­tal nicht ha­be?

Von der Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau ein spe­zi­el­les För­der­pro­gramm für ge­nos­sen­schaft­li­che Wohn­for­men auf­ge­legt. Ob die per­sön­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für ei­nen sol­chen Kre­dit ge­ge­ben sind, soll­te je­der In­ter­es­sent selb­stän­dig mit sei­ner Haus­bank prü­fen.

 
Zu wel­chen Kon­di­tio­nen kön­nen mei­ne An­tei­le ge­kün­digt wer­den?

Ih­re An­tei­le sind frei ver­füg­bar. Das heißt Sie kön­nen die­se über­tra­gen, ver­er­ben oder kün­di­gen. Ge­naue­re De­tails zum Ab­lauf sind in der Sat­zung ge­re­gelt.

 
Ab wann wer­den wel­che mei­ner An­tei­le ver­zinst und in wel­cher Hö­he?

Al­le über die er­for­der­li­che An­zahl von Pflicht- und Woh­nungs­an­tei­len hin­aus­ge­hen­de An­zahl von ge­zeich­ne­ten An­tei­len, die so ge­nann­ten Zu­satz­an­tei­le, wer­den ver­zinst, so­bald die Ge­nos­sen­schaft über Miet­ein­nah­men ver­fügt. Das Zins­gut­ha­ben wird mit dem Miet­zins ver­rech­net. Es ist vor­ge­se­hen, die­se An­tei­le mit 4% zu ver­zin­sen (die Hö­he der Ver­zin­sung rich­tet sich nach dem zu­rück­lie­gen­den Ge­schäfts­jahr).

 
Wie vie­le An­tei­le dür­fen ma­xi­mal ge­zeich­net wer­den?

Es dür­fen bis zu 400 An­tei­le ge­zeich­net wer­den.

 
Hat der­je­ni­ge, der 400 An­tei­le ge­zeich­net hat, mehr Stimm­recht als ein Mit­glied, das nur die drei Pflicht­an­tei­le hat?

Wir sind ei­ne de­mo­kra­ti­sche Ge­nos­sen­schaft: Je­des Mit­glied der Ge­nos­sen­schaft hat ge­nau ei­ne Stim­me, völ­lig un­ab­hän­gig von der Zahl der ge­zeich­ne­ten An­tei­le.

 
Kann ich ei­ne Woh­nung kau­fen?

Grund­sätz­lich nein: Je­de Woh­nung bleibt dau­er­haft im Ei­gen­tum der Ge­nos­sen­schaft und da­mit im Ei­gen­tum al­ler ih­rer Mit­glie­der.

 
Wie hoch ist der Miet­preis?

Der Miet­preis be­trägt für so­zi­al ge­för­der­te Woh­nun­gen 7,62 €/qm und für frei­fi­nan­zier­te Woh­nun­gen 8,45 €/qm. Die Ne­ben­kos­ten­pau­scha­le be­trägt z. Zt. 2,50 €/qm und wird jähr­lich nach Ver­brauch ab­ge­rech­net.

 
Wie wer­den die so­zi­al ge­för­der­ten Woh­nun­gen be­zu­schusst?

Je nach Ein­kom­mens­hö­he gibt es über das Baye­ri­sche Woh­nungs­bau­för­der­pro­gramm ei­nen Zu­schuss pro qm Miet­flä­che von et­wa 1,00 bis 2,50 €. Ge­naue­re Aus­kunft hier­zu er­teilt das Woh­nungs­amt der Stadt Nürn­berg.

 
Ha­be ich denn die Mög­lich­keit, mich bei Be­darf zu­rück­zu­zie­hen?

Selbst­ver­ständ­lich! Je­de Woh­nung ist in sich ab­ge­schlos­sen und es gibt kei­ne Teil­nah­me­ver­pflich­tung an Ge­mein­schafts­ver­an­stal­tun­gen.

 
Wer ent­schei­det über den Ein­tritt in die Ge­nos­sen­schaft?

Der Vor­stand.

 
Wer ent­schei­det über die Ver­ga­be der ein­zel­nen Woh­nun­gen?

Bei den so­zi­al ge­för­der­ten Woh­nun­gen müs­sen die Vor­aus­set­zun­gen (fi­nan­zi­el­le Si­tua­ti­on) durch das Woh­nungs­amt »ab­ge­seg­net« wer­den. Da­nach und bei den frei­fi­nan­zier­ten Woh­nun­gen ent­schei­det der Vor­stand in en­ger Ab­spra­che mit ei­nem Ar­beits­kreis aus Haus­be­woh­nern. Die­ser Ar­beits­kreis trifft sich mit den je­wei­li­gen In­ter­es­sier­ten, um her­aus­zu­fin­den, ob die­se Wohn­form für sie die ge­eig­ne­te ist. Dies soll­te kein »Ver­hör« sein, son­dern ein zwang­lo­ses Bei­sam­men­sein, z.B. bei ei­nem Spiel­platz­be­such (für Al­lein­er­zie­hen­de) oder bei ei­nem ge­mein­sa­men Kochen/Essen (für Se­nio­rIn­nen und/oder Al­lein­er­zie­hen­de).

 
Was be­deu­tet ei­gent­lich »Ver­sor­gungs­ver­bund«?

Ziel des Ver­sor­gungs­ver­bun­des ist es, dass mög­lichst vie­le der ggf. er­for­der­li­chen Un­ter­stüt­zungs­leis­tun­gen (Haus­wirt­schaft, Be­sor­gun­gen, Be­treu­ung, ...) durch ge­gen­sei­ti­ge Un­ter­stüt­zung der Be­woh­ner (z.B. über ei­ne Tausch­bör­se) in­tern er­bracht wer­den. Kön­nen die nach­ge­frag­ten Dienst­leis­tun­gen nicht von den Be­woh­nern ge­leis­tet wer­den, wer­den sie von An­bie­tern der lo­ka­len Wirt­schaft kos­ten­güns­tig ein­ge­kauft. In je­dem Fall steht die Frei­wil­lig­keit auch hier im Vor­der­grund.

 
Wel­che Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen wer­den von der Ge­nos­sen­schaft an­ge­bo­ten?

Ge­mein­schafts­räum­lich­kei­ten sind in ers­ter Li­nie zwei klei­ne­re Ver­samm­lungs­räu­me im 5. und 6. Ober­ge­schoss, die Wasch­räu­me im 5. OG so­wie die Dach­ter­ras­sen. Au­ßer­dem gibt es ei­ne ver­miet­ba­re Gäs­te­woh­nung.

 
Kön­nen die­se Ge­mein­schafts­ein­rich­tun­gen auch von nicht am Karl-Brö­ger-Platz woh­nen­den Mit­glie­dern ge­nutzt wer­den?

Selbst­ver­ständ­lich (in Ab­spra­che mit den zu­stän­di­gen An­sprech­part­nern).

 
Ist die Haus­tier­hal­tung ge­stat­tet?

Ja. Ka­ker­la­ken und Kro­ko­di­le mal aus­ge­nom­men.

 
Ab wel­chem Al­ter gel­te ich als Se­ni­or?

Wir wol­len uns hier aus­drück­lich nicht auf ei­ne Zahl fest­le­gen, al­ler­dings gilt für die so­zi­al ge­för­der­ten Woh­nun­gen ein Min­dest­al­ter von 60 Jah­ren.

 
Was pas­siert im Ster­be­fall mit mei­nem Ge­schäfts­gut­ha­ben?

Ihr Ge­schäfts­gut­ha­ben wird an Ih­re Er­ben aus­ge­zahlt.

 
Was pas­siert, wenn ich pfle­ge­be­dürf­tig wer­de? Muss ich dann aus­zie­hen?

Un­ser Haus wur­de grund­sätz­lich bar­rie­re­frei bzw. in Tei­len roll­stuhl­ge­recht ge­baut und ver­fügt über zwei Fahr­stüh­le. Sie kön­nen da­her je­den Raum auch mit Roll­stuhl er­rei­chen. Durch den von der Haus­ge­mein­schaft selbst or­ga­ni­sier­ten Ver­sor­gungs­ver­bund ste­hen Ih­nen viel­fäl­ti­ge Un­ter­stüt­zungs­leis­tun­gen zur Ver­fü­gung. Pro­fes­sio­nel­le Kran­ken­pfle­ge kann u.U. in­tern, in je­dem Fal­le aber durch ex­ter­ne Ge­sund­heits­dienst­leis­ter an­ge­bo­ten wer­den. Ein Aus­zug we­gen Pfle­ge­be­dürf­tig­keit ist dem­zu­fol­ge nicht er­for­der­lich.

 
Kann mein Kind auch nach den Öff­nungs­zei­ten der Ki­ta be­treut wer­den?

Hier­für bie­ten wir nicht nur ge­eig­ne­te Räu­me an, son­dern dies ist fes­ter Be­stand­teil un­se­res Ver­sor­gungs­ver­bun­des! Die Be­treu­ung er­folgt ent­we­der durch an­de­re Al­lein­er­zie­hen­de (z.B. in der Grup­pe) oder durch un­se­re Se­nio­ren.

 
Was pas­siert, wenn ich als Al­lein­er­zie­hen­de ei­nen neu­en Part­ner ha­be oder mein Kind er­wach­sen wird und mei­nen Haus­halt ver­lässt? Muss ich dann aus­zie­hen?

So­lan­ge die Vor­aus­set­zun­gen für die Be­rech­ti­gung zur An­mie­tung der Woh­nung von Sei­ten des Woh­nungs­am­tes be­stehen, kön­nen auch Al­lein­er­zie­hen­de wei­ter im Haus woh­nen blei­ben. So­zia­le Ver­bin­dun­gen wer­den so im Haus ge­fes­tigt.

 
Wie er­fah­re ich von neu­en Ar­ti­keln oder Kom­men­ta­ren auf die­ser Web­site?

Am ein­fachs­ten über die bei­den ge­trennt an­ge­bo­te­nen RSS-Feeds für Bei­trä­ge und Kom­men­ta­re. Wer noch kein ge­eig­ne­tes Le­se-Pro­gramm hat, mö­ge sich bit­te Ino­rea­der an­schau­en, ei­nen Dienst, der die von ei­nem selbst aus­ge­wähl­ten Sei­ten und Quel­len be­ob­ach­tet und neue Bei­trä­ge dort auf ei­ner ein­zi­gen Über­sicht­sei­te im Brow­ser an­lis­tet.

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