Wie viele Anteile muss ich zeichnen um Mitglied zu werden?
Drei Anteile zu je 500 €. Dies sind die Pflichtanteile.
Muss ich Eigenkapital einbringen?
Ja, pro qm Mietfläche muss ein noch exakt zu berechnender Betrag Eigenkapital (je nach Einkommensgruppe etwa 100 bis 400 €) eingebracht werden, und zwar in Form von weiteren Anteilen, den sogenannten Wohnungsanteilen.
Was ist, wenn ich das erforderliche Eigenkapital nicht habe?
Von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein spezielles Förderprogramm für genossenschaftliche Wohnformen aufgelegt. Ob die persönlichen Voraussetzungen für einen solchen Kredit gegeben sind, sollte jeder Interessent selbständig mit seiner Hausbank prüfen.
Zu welchen Konditionen können meine Anteile gekündigt werden?
Ihre Anteile sind frei verfügbar. Das heißt Sie können diese übertragen, vererben oder kündigen. Genauere Details zum Ablauf sind in der Satzung geregelt.
Ab wann werden welche meiner Anteile verzinst und in welcher Höhe?
Alle über die erforderliche Anzahl von Pflicht- und Wohnungsanteilen hinausgehende Anzahl von gezeichneten Anteilen, die so genannten Zusatzanteile, werden verzinst, sobald die Genossenschaft über Mieteinnahmen verfügt. Das Zinsguthaben wird mit dem Mietzins verrechnet. Es ist vorgesehen, diese Anteile mit 4% zu verzinsen (die Höhe der Verzinsung richtet sich nach dem zurückliegenden Geschäftsjahr).
Wie viele Anteile dürfen maximal gezeichnet werden?
Es dürfen bis zu 400 Anteile gezeichnet werden.
Hat derjenige, der 400 Anteile gezeichnet hat, mehr Stimmrecht als ein Mitglied, das nur die drei Pflichtanteile hat?
Wir sind eine demokratische Genossenschaft: Jedes Mitglied der Genossenschaft hat genau eine Stimme, völlig unabhängig von der Zahl der gezeichneten Anteile.
Kann ich eine Wohnung kaufen?
Grundsätzlich nein: Jede Wohnung bleibt dauerhaft im Eigentum der Genossenschaft und damit im Eigentum aller ihrer Mitglieder.
Der Mietpreis beträgt für sozial geförderte Wohnungen 7,62 €/qm und für freifinanzierte Wohnungen 8,45 €/qm. Die Nebenkostenpauschale beträgt z. Zt. 2,50 €/qm und wird jährlich nach Verbrauch abgerechnet.
Wie werden die sozial geförderten Wohnungen bezuschusst?
Je nach Einkommenshöhe gibt es über das Bayerische Wohnungsbauförderprogramm einen Zuschuss pro qm Mietfläche von etwa 1,00 bis 2,50 €. Genauere Auskunft hierzu erteilt das Wohnungsamt der Stadt Nürnberg.
Habe ich denn die Möglichkeit, mich bei Bedarf zurückzuziehen?
Selbstverständlich! Jede Wohnung ist in sich abgeschlossen und es gibt keine Teilnahmeverpflichtung an Gemeinschaftsveranstaltungen.
Wer entscheidet über den Eintritt in die Genossenschaft?
Der Vorstand.
Wer entscheidet über die Vergabe der einzelnen Wohnungen?
Bei den sozial geförderten Wohnungen müssen die Voraussetzungen (finanzielle Situation) durch das Wohnungsamt »abgesegnet« werden. Danach und bei den freifinanzierten Wohnungen entscheidet der Vorstand in enger Absprache mit einem Arbeitskreis aus Hausbewohnern. Dieser Arbeitskreis trifft sich mit den jeweiligen Interessierten, um herauszufinden, ob diese Wohnform für sie die geeignete ist. Dies sollte kein »Verhör« sein, sondern ein zwangloses Beisammensein, z.B. bei einem Spielplatzbesuch (für Alleinerziehende) oder bei einem gemeinsamen Kochen/Essen (für SeniorInnen und/oder Alleinerziehende).
Was bedeutet eigentlich »Versorgungsverbund«?
Ziel des Versorgungsverbundes ist es, dass möglichst viele der ggf. erforderlichen Unterstützungsleistungen (Hauswirtschaft, Besorgungen, Betreuung, ...) durch gegenseitige Unterstützung der Bewohner (z.B. über eine Tauschbörse) intern erbracht werden. Können die nachgefragten Dienstleistungen nicht von den Bewohnern geleistet werden, werden sie von Anbietern der lokalen Wirtschaft kostengünstig eingekauft. In jedem Fall steht die Freiwilligkeit auch hier im Vordergrund.
Welche Gemeinschaftseinrichtungen werden von der Genossenschaft angeboten?
Gemeinschaftsräumlichkeiten sind in erster Linie zwei kleinere Versammlungsräume im 5. und 6. Obergeschoss, die Waschräume im 5. OG sowie die Dachterrassen. Außerdem gibt es eine vermietbare Gästewohnung.
Können diese Gemeinschaftseinrichtungen auch von nicht am Karl-Bröger-Platz wohnenden Mitgliedern genutzt werden?
Selbstverständlich (in Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern).
Ist die Haustierhaltung gestattet?
Ja. Kakerlaken und Krokodile mal ausgenommen.
Ab welchem Alter gelte ich als Senior?
Wir wollen uns hier ausdrücklich nicht auf eine Zahl festlegen, allerdings gilt für die sozial geförderten Wohnungen ein Mindestalter von 60 Jahren.
Was passiert im Sterbefall mit meinem Geschäftsguthaben?
Ihr Geschäftsguthaben wird an Ihre Erben ausgezahlt.
Was passiert, wenn ich pflegebedürftig werde? Muss ich dann ausziehen?
Unser Haus wurde grundsätzlich barrierefrei bzw. in Teilen rollstuhlgerecht gebaut und verfügt über zwei Fahrstühle. Sie können daher jeden Raum auch mit Rollstuhl erreichen. Durch den von der Hausgemeinschaft selbst organisierten Versorgungsverbund stehen Ihnen vielfältige Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Professionelle Krankenpflege kann u.U. intern, in jedem Falle aber durch externe Gesundheitsdienstleister angeboten werden. Ein Auszug wegen Pflegebedürftigkeit ist demzufolge nicht erforderlich.
Kann mein Kind auch nach den Öffnungszeiten der Kita betreut werden?
Hierfür bieten wir nicht nur geeignete Räume an, sondern dies ist fester Bestandteil unseres Versorgungsverbundes! Die Betreuung erfolgt entweder durch andere Alleinerziehende (z.B. in der Gruppe) oder durch unsere Senioren.
Was passiert, wenn ich als Alleinerziehende einen neuen Partner habe oder mein Kind erwachsen wird und meinen Haushalt verlässt? Muss ich dann ausziehen?
Solange die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Anmietung der Wohnung von Seiten des Wohnungsamtes bestehen, können auch Alleinerziehende weiter im Haus wohnen bleiben. Soziale Verbindungen werden so im Haus gefestigt.
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